Ein Auto ermöglicht größtmögliche Flexibilität im Alltag – vor allem in ländliche Regionen. Daher fällt die Entscheidung oft schwer, krankheits- oder altersbedingt auf das Autofahren zu verzichten. Liegt eine Demenzerkrankung vor, müssen Angehörige oft diese Entscheidung übernehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu lange warten sollten sie nicht, denn nicht nur die Sicherheit des Demenzkranken steht auf dem Spiel, sondern auch die von anderen Verkehrsteilnehmern.
Voraussetzung für die legale Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland ist der Besitz einer Fahrerlaubnis (§ 2 StVG). Die Straßenverkehrsbehörden können diese allerdings unter bestimmten Voraussetzungen wieder entziehen. Zum Beispiel wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Führerscheinbesitzer nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (§§ 3, 46 Fahrerlaubnisverordnung). In der Anlage 4 a der Fahrerlaubnisverordnung sind verschiedene Erkrankungen aufgeführt, bei denen zwingend von einer Fahruntauglichkeit auszugehen ist. Basis dafür sind die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (Stand: 1. Mai 2014).